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Dem Hobbyfunk(er) geht es an den Kragen

Beschränkungen, so weit das Auge reicht

Nun ist es soweit: Die Bundesrepublik Deutschland vergreift sich an Hobbyisten und schränkt die nutzbaren Anwendungen des Hobbyfunks drastisch und dramatisch ein.

Wurde zu Beginn des Jahres bereits der Freenet-Hobbyfunk auf 149 MHz durch die Verfügung 45/2025 massiv "zer-"reguliert (ich berichtete hier und hier), so ist nun der allseits beliebte und verbreitete Hobbyfunk PMR446 (Public Mobile Radio auf 446 MHz) dran. In der neuen Verfügung 91/2025 (Amtsblatt 21/2025) wird dieser ebenfalls (wie bei Freenet) auf den Gebrauch tragbarer Funkgeräte ohne externe Batterieversorgung reduziert.

Damit entfällt ab sofort die Möglichkeit, ein PMR446-Funkgerät im Auto zu verwenden (an 12V-Borspannung) ebenso, wie der Einsatz eines PMR446-Funkgerätes im Rahmen eines Repeaters, eines Gateways (Funk-Internet-Funk) oder allgemein als Basis-Station zuhause.

Beliebige Antennen durfte man hier ja noch nie verwenden, sondern musste immer mit angeklebten Gummiwendelantennen vorlieb nehmen.

Walkie Talkies

Sprich: Die Bundesnetzagentur degradiert PMR446 (ebenso wie Freenet) auf den Gebrauch als Spielzeug ("Walkie Talkies") und verweigert bundesdeutschen Hobbyfunkern die vielfältigen Möglichkeiten, welche solch ein Hobbyfunk bieten kann.

Damit wird ab sofort auch der Funkbetrieb mit folgenden Geräten unmöglich gemacht (quasi das Senden verboten):

  • Midland GB1R (und baugleiche Geräte)
  • Team Mico (Vox) PMR446
  • Team Mico (Vox) Freenet
  • Team Duo Portable 2/70

Es wäre schön, wenn sich die Firma Team Elektronik hierzu auch einmal öffentlich äussern würde, von Alan-Midland mal gar nicht zu reden.

Der größte Schmerz: Repeater / Gateways etc

Die größten Sorgen wird dies aber vor allem den Gateway- und Repeater-Betreibern (z.B. den Besitzern des Herzberg-Relais) in der Bundesrepublik Deutschland bereiten. Haben sie viel Zeit, Mühe und Geld in ihre System investiert, so muss die Technik - bis auf CB-Funk-Umsetzer nun demontiert werden - was die Funk-Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland hoffentlich endlich von ihrer Meinung abbringt, dass die Schuld hierfür nur bei all den "Schwarzfunkern im Freenet" liegen würde.

... und dann war da noch der Notfunk

Eines ist sicher: Die neuesten Flausen, welche der Bundesnetzagentur im Kopf herumspuken, werden sicherlich auch massive Auswirkungen auf das Thema Notfunk / Bürgernotfunk in der Bundesrepublik Deutschland haben. So werden nicht nur die o.g. Funkgeräte vom Markt verschwinden, sondern auch der illegale Einsatz von Amateurfunkgeräten zunehmen.

PMR446-/Freenet-Crossband-Repeater hätten zur Basis eines bundesdeutschen Notfunk-Netzes werden können. Entsprechende Dualband-Funkgeräte gibt es ja bereits schon, welche bei entsprechende legaler Programmierung eine massive Reichweitenerhöhung im Notfall hätten ermöglichen können. Man denke hier an das Ahrtal, in welchem viele Gemeinden abgeschnitten waren und welche man durch den Abwurf einiger weniger Handfunkgeräte und den Aufbau von Crossband-Repeatern auf Hügeln und Bergspitzen wiederum eine lebenswichtige Kommunikationsanbindung an die Rettungskräfte hätte einrichten können.

Jetzt verbleibt für solche Zwecke nur noch der CB-Funk - wenn man nicht in "Ausser-Katastrophen-Zeiten" illegal Funkgeräte betreiben möchte.

Und wieder einmal zeigt sich ...

... dass man in der Bundesrepublik nicht in der Lage ist, zu de-regulieren - also Regularien abzuschaffen - sondern die Zügel für den Bürger immer stärker anzieht. Wenn man bedenkt, dass diese Regierung und ihre Behörde Bundesnetzagentur von den Steuergeldern jener Bürger bezahlt wird, welche sie gerade so massiv gängelt, ist das als Solches sehr erstaunlich.

Holen wir die "Fackeln und Mistgabeln"

.... und reichen wir Widerspruch ein wink

Hierzu habe ich - wie für die Vfg45/2025 - einen Muster-Widerspruch erstellt zusammen mit einer Musterbegründung (siehe nachfolgend.

Wundert Euch nicht: Dieses Mal hat man den Hinweis auf die "nicht-aufschiebende Wirkung" nicht vergessen. Macht aber nichts. Je mehr Widersprüche eingehen, desto mehr muss sich die Behörde damit befassen.

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