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Retevis RB669: Frequenz und Einstellungen von anderem Gerät kopieren (übernehmen)

Vom Telegram-Nutzer Felix (@pferseeer) erreicht uns folgender hilfreicher Tipp:

Das allseits beliebte Funkgerät RETEVIS RB669 bietet eine tolle Funktion, welche nich tim Handbuch verzeichnet ist: Das "Kopieren" bzw. Übernehmen von Frequenz und ggfs gesetztem CTCSS- oder DCS-Signal.

Der Sinn der Funktion ist klar: Versteht man sich nicht mit seinem Gegenüber (z.B. im Notfall) kann man das Retevis auf die Einstellungen des anderen Funkgerätes setzen, ohne ein Programmierkabel und Software zu benötigen. Daher: Extrem praktisch im Notfall.

Vorgehensweise:

  1. RB669 einschalten
  2. gewünschtes Band PMR (70cm) oder FreeNet (2m) auswählen
  3. RB669ausschalten
  4. Kanal 1 auswählen
  5. beide seitlichen Tasten gedrückt halten und dabei das Gerät einschalten
  6. Die beiden Tasten loslassen, die LED beginnt langsam zu blinken
  7. Gewünschten Speicherkanal wählen
  8. Am Funkgerät der Gegenstation die Sprechtaste drücken (ein bis zwei Sekunden)
  9. War der Kopiervorgang erfolgreich, quitiert die RB669-LED dies mit schnellerem Blinken und erlischt dann.
  10. Ab jetzt sollte eine Sprechverbindung zwischen beiden Geräten möglich sein.

Wir bitten darum, an folgendes zu denken und dieses zu beachten:

Das Programmieren von Frequenzen, welche NICHT den Funkanwendungen PMR446 oder Freenet zugeteilt sind, ist nicht legal und darf maximal in einem Notfall (Rechtfertigender Notstand) oder einer Katastrophe (siehe Katastrophenschutz-gesetzgebung der jeweiligen Bundesländer) erfolgen.

Brennpunkt Freenet: Die Behörden und das liebe Vieh

Mit dem Amtsblatt 21/2024 hatte die Bundesnetzagentur den Entwurf zu einer neuen Allgemeinzuteilung der Frequenzen für den FreeNet-Hobbyfunk (im 149 MHz Bereich) veröffentlicht und den Anwendern Zeit gegeben, diesen zu kommentieren. Laut eigener Aussage habe man Zwanzig Stellnungnahmen erhalten, von welchen Sechs Stellungnahmen tatsächlich dem Behördenentwurf zugestimmt haben.

Entwurf_Amtsblatt_21.pdf (zum nachlesen)

Nun ... nur wenige Monate später hat die Bundesnetzagentur eine neue Verfügung 45-2025.pdf zur "Regulierung" der Freenet-Zuteilung herausgebracht - und es tatsächlich fertig gebracht, nicht nur die Wünsche und Stellngnahmen der Funkgemeine zu ignorieren, sondern auch die Regelung zu verschärfen. 

So soll FreeNet in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Willen der Bundesnetzagentur ab dem 1.Oktober ausschliesslich nur noch unter folgenden Bedingungen erfolgen:

  • Betrieb mit Handfunkgeräten ohne externe Stromversorgung und nur, wenn das Gerät in den Händen gehalten wird - Damit faktische Untersagung von Mobilgeräten.
  • Betrieb mit Antennen auf dem Gerät - aber nicht mit Antennen welche über Koaxialkabel abgesetzt montiert werden - Damit faktische und explizite Untersagung von Mobil- und Feststationen
  • Kein Reichweitenverlängerung (Repeater) und keine Umsetzung in andere Netze inklusive dem Internet
  • Dauer eines Funkspruches maximal 180 Sekunden (3 Minuten)

Das bedeutet: Man ignoriert völlig, dass es bereits Mobilfunkgeräte auf dem Markt gibt, und man viel die Benutzer dazu zwingen, nicht mehr als 3 Minuten senden zu dürfen.

Damit werden Notfunkkoffer (wie beispielsweise dieser hier) faktisch Illegal und für die Rettung von Menschenleben und die Bewältigung von Krisen und Katastrophen nicht mehr zulässig sein. Sprich: Es werden nicht nur die Hobbyfunker in der Ausübung ihres Hobbys behindert - sondern auch Einsatzkräfte bei der Menschenrettung. Damit verstößt man in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz.

Ich mache dies nicht mit!!!

Daher habe ich ein Musterschreiben für einen Widerspruch aufgesetzt. Weiterhin stelle ich meine Begründung ebenfalls als Muster zur verfügung und fordere damit JEDEN BÜRGER dazu auf, sich gegen diese Überregulierung eines Hobbys mit einem Widerspruch zur Wehr zu setzen.

Muster-Widerspruch im Microsoft-Word-Format: https://deutschland-funkt.de/download/Muster_Widerspruch_Vfg45-2025.docx
Muster-Widerspruch im Microsoft-Word-Format: https://deutschland-funkt.de/download/Muster_Widerspruch_Vfg45-2025.odt
Muster-Begründung (PDF): https://deutschland-funkt.de/download/Muster-Begründung.pdf

Zudem erkläre ich den Sachverhalt auch noch einmal in meinem Youtube-Video: "Brennpuntk Freenet"

Ich möchte Euch bitten: Wenn ihr Interesse am Erhalt eines freien und de-regulierten FreeNet-Funk habt, dann legt Widerspruch ein!!!

Notfallbox auf dem NanoPi NEO

Die Notfallbox ist ein Instrument, welches Wissen im Notfall (z.B. nicht mehr verfügbare Kommunikation) Menschen zur verfügung stellen soll. Die Basis der Notfallbox ist bisher die Raspberry PI Einplatinen-Computer-Familie. Als Alternative kann diese auch auf jedem Windows-Kompatiblen PC installiert werden.

Ich habe nun den Versuch gemacht, eine andere auf dem Markt befindliche Hardware zu nutzen: Den NanoPi NEO. Dieser ist mir durch Zufall in die Finger gefallen, bietet die gleichen Features wie die Raspberry PI Zero Familie (entspricht dem PI Zero 02W) in einem Briefmarken-großen Format und ist derzeit für € 21,90 (und aufwärts) zu haben. Der Computer enthält eine Quad-Core-CPU, 512 MB Speicher, je einen LAN-, USB- (2.0) und USB-OTG-Micro-Port und wird mit SD-Speicherkarten betrieben. 

Ich habe das gerät gleich mit einem passenden Metallgehäuse gekauft, da mein 3D-Drucker derzeit nicht lauffähig ist. Denn es gibt für den NanoPi NEO (kurz NEO) sogar vom Hersteller bzw. Distributor ein passendes 3D-Druck-Gehäuse.

Bei einem ersten Installationsversuch der Notfallbox auf meinen üblichen Wegen (siehe Installationsanleitung) hat sich gezeigt, dass der kleine Kerl tatsächlich einige Besonderheiten aufweist, welche es zu berücksichtigen gilt (siehe Hersteller-Wiki).

Es sind zwar ab Werk Installationsimages vorhanden (https://download.friendlyelec.com/NanoPiNEO) - aber leider basieren alle auf veralteten Linux-Kernel (V3 oder V4 - wir sind aktuell bei Kernel 6).

Nun gut. Das wird mich nicht schrecken frown

Zuerst habe ich versucht, das Debian-Image zu verwenden. Doch dann hat sich herausgestellt, dass dieses meinen vorhanden USB-WiFi-Stick nicht unterstützt - und dass die notwendigen Archive (Kernel-Header) für das System nicht auffindbar waren im Netz.

Nach mehreren Versuchen habe ich dann das vorhandene UBUNTU 20.04 LTS Image des Herstellers verwendet. Auch dieses ist sehr alt - aber dank der Kompatibilität zu Debian und dem Long Term Support (LTS) konnte ich hierfür die notwendigen kernel-Header-Dateien enthalten und verwenden. Somit gelang es mimr auch, einen Treiber für den Realtek RTL 88x2bu-USB-Wifi-Stick zu installieren.

Leider waren noch weitere Anpassungen notwendig, welcher aber nicht ins Gewicht fallen.

Leider konnte ich danach ob der Ubuntu-Distribution mein INstallations-Script "NFB_Installation" nicht verwenden und musste daher alles per Hand installieren.

Herausgekommen ist eine Notfallbox Mini auf dem NEO, welche astrein läuft und per Image installiert werden kann. 

Mein Eindruck ist aber, dass der NEO - im gegensatz zum Raspberry PI 02W nicht in der Lage ist, eine "große" (also die normale) Notfallbox zu betreiben. Daher habe ich es gar nicht erst versucht. Man muss ja auch nicht alles versuchen. Irgend etwas muss noch den Anwendern verbleiben wink